Der A-Teilnehmer ist bei einer Wählverbindung derjenige, welcher den Verbindungsaufbau eingeleitet hat. Der angewählte Teilnehmer wird als B-Teilnehmer bezeichnet. Bei einer Verbindung über ein öffentliches Kommunikationsnetz muss der A-Teilnehmer im Regelfall die Kosten der Verbindung tragen.